Satzung

§ 1 Name und Zweck des Vereins

  1. Der Verein führt den Namen "Burschenschaft Elsoff".
  2. Der Verein bezweckt die Förderung und Erhaltung des Brauchtums in Elsoff

 

§ 2 Sitz, Eintragung

  1. Sitz des Vereins ist Bad Berleburg-Elsoff

 

§ 3 Gemeinnützigkeit

  1. Die Burschenschaft Elsoff verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953.
  2. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in Ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und das von ihnen eingebrachte Inventar zurück.
  3. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältmäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 4 Geschäftsjahr

  1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 5 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede Person werden, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet hat und in der Ortschaft Elsoff wohnt oder Elsoff den Mittelpunkt seiner Lebensverhältnisse bildet.
  2. Aufnahmeanträge sind an den Vorstand zu richten, der über die Aufnahme entscheidet.
  3. Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung, Ausschluss, Auflösung des Vereins.
  4. Die Kündigung kann nur mit einjähriger Frist zum Schluss des Kalenderjahres erfolgen. Sie ist schriftlich an den Vorstand zu richten.
  5. Über den Ausschluss entscheidet die Hauptversammlung mit Zweidrittelmehrheit. Ein Mitglied kann insbesondere dann ausgeschlossen werden, wenn es den Zwecken des Vereins grob zuwider gehandelt hat.

 

§ 6 Organe
Organe des Vereins sind:

  1. die Hauptversammlung
  2. der Vorstand

 

§ 7 Hauptversammlung

  1. Die Hauptversammlung wird vom Burschenschaftsführer mindestens einmal jährlich einberufen. Eine außerordenliche Hauptversammlung ist einzurufen, wenn ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe der Tagesordnungspunkte beantragt.
  2. Hauptversammlungen sind schriftlich mit vierwöchiger Frist unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung einzuberufen. Bei ordentlichen Hauptversammlungen muss die Tagesordnung folgende Punkte einhalten:
    • Jahresbericht
    • Jahresrechnung, Kassenbericht und Entlastung des Vorstands
    • Vorstandswahl (soweit erforderlich, siehe auch § 8.4)
    • Anträge
  3. Anträge der Mitglieder müssen mindestens 3 Tage vor der Hauptversammlung schriftlich und begründet beim Vorstand eingegangen sein.
  4. Die Hauptversammlung wird vom Burschenschaftsführer oder seinem Vertreter geleitet.
  5. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst, falls diese Satzung nichts anderes bestimmt. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
  6. Über die Hauptversammlung ist ein Protokoll zu erstellen, das vom Burschenschaftsführer und dem Geschäftsführer zu unterzeichnen ist.

 

§ 8 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus:
    • dem Burschenschaftsführer (1. Vorsitzender)
    • dem stellvertretenden Burschenschaftsfüher (2. Vorsitzender)
    • dem Geschäftsführer
    • dem Kassierer
  2. Nach außen wird der Verein vertreten durch den Burschenschaftsführer oder seinem Vertreter und einem weiteren Mitglied des Vorstandes. Diese sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB:
  3. Der Geschäftsfüher wird vom Burschenschaftsführer, der Kassierer vom stellvertretenden Burschenschaftsführer vertreten.
  4. Der Vorstand wird für ein Jahr gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Nach Ablauf der Amtsdauer bleibt der Vorstand solange im Amt, bei ein neuer Vorstand gewählt ist.
  5. Die Sitzungen des Vorstandes finden nach Bedarf statt. Einladungen hierzu erfolgen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung zwei Wochen vor der Sitzung, in dringenden Fällen mindestens 3 Tage vorher.
  6. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Über die Sitzung ist eine Niederschrift anzufertigen, die von dem Schriftführer und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist.
  7. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
    • Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung
    • Ausführung der Beschlüsse der Hauptversammlung
    • Erstellung des Jahresberichtes und der Jahresrechnung, sowie der Vorlage eines Kassenberichts
    • Verwaltung des Vermögens

 

§ 9 Finanzen

  1. Der Verein kann Beiträge erheben. Über ihre Höhe entscheidet die Hauptversammlung.

 

§ 10 Satzungsänderungen und Auflösung

  1. Satzungsänderungen bedürfen einer Dreiviertelmehrheit der anwesendne Mitglieder.
  2. Zur Änderung des Vereinszwecks ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich.
  3. Beschlüsse der Hauptversammlung über die:
    • Änderung von Satzungsbestimmungen, die den Zweck oder die Vermögensverwaltung des Vereins betreffen

 

§ 11 Tage der Errichtung: Bad Berleburg-Elsoff, 22.05.1983

Gründungsmitglieder
Dieter Spies, Hartmut Grauel, Hans-Werner Marburger, Rüdiger Knebel, Frank Kiel, Dietmar Schenk, Jörg Hesselbach, Uwe Zacharias, Hans-Martin Grauel, Kurt Marburger, Helmut Bätzel, Manfred Hackler, Georg-Otto Marburger, Michael Mengel, Udo Weber, Günter Zacharias, Gunthard Spies, Martin Stöhr, Georg Grauel und Dieter Bätzel

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